Der Probealarm findet jedes Jahr am ersten Mittwoch des Monats Februar zwischen 13.30 - 14.00 Uhr statt.
Der Probealarm dient dazu, die Funktionstüchtigkeit der Sirenen gesamtschweizerisch am gleichen Tag zum gleichen Zeitpunkt zu überprüfen.
Rechtliche Grundlage:
Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz über die Durchführung von Sirenentests vom 01. Januar 2004.
Sirenenalarm
Ein regelmässig auf- und absteigender Ton von einer Minute Dauer.

Ankündigung von Verhaltensweisungen oder amtlichen Mitteilungen, die über Radio verbreitet werden. Das Zeichen wird nach zwei Minuten Unterbruch wiederholt.
Was ist zu tun:
- Radio hören
- Anweisungen der Behörden befolgen
Nachbarn informieren
Die Lockerung von Schutzmassnahmen und das Ende der Gefahr werden über Radio oder durch die örtlichen Behörden bekannt gegeben.
Schutz suchen
- In der Wohnung bleiben oder nächstes Haus aufsuchen
- Türen und Fenster schliessen, Ventilationen und Klimaanlagen ausschalten
- Radio einschalten und Anweisungen befolgen
- Nachbarn (Kranke, Betagte, Gehörlose) informieren
- Nur im Notfall telefonieren
UKW (FM) | Antenne: | Kabel: Basel | Kabel: Riehen / Bettingen | Radio DRS 1
| UKW 90.6 MHz | 88.3 MHz | 100.30 MHz | Radio Basilisk
| UKW 107.6 MHz | 94.6 MHz | 99.9 MHz | Radio Basel
| UKW 101.7 MHz | 101.5 MHz | 107.55 MHz |
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