Vermietung von Zivilschutzanlagen

Vermietungen

Die zu vermietenden Zivilschutzanlagen verfügen über:

 

  • Aufenthalts-, verschiedene Schlafräume
  • Getrennte Waschräume, Warmwasser
  • Duschen, Getrennte Toiletten
  • Kajütenbetten 3-stöckig
  • Küchenbenützung auf Anfrage
  • Heizung / Lüftung

 




Anlage

Kapazität

Lage

BVB

Stadtplan

Belegungsmöglichkeiten

ZSA Heuwaage

bis max. 198 Personen

im Stadtzentrum

ZSA Heuwaage (pdf)

ZSA Dornacherstrasse

bis max. 164 Personen

Nähe Dreispitz, Grün 80 und Sportanlage St. Jakob

ZSA Dornacherstrasse (pdf)

ZSA St. Jakob

bis max. 147 Personen

in unmittelbarer Nähe zur Sportanlage St. Jakob

ZSA St. Jakob (pdf)

ALST St. Jakob

bis max. 168 Personen

auf der Sportanlage St. Jakob & nähe Grün 80

ALST St. Jakob (pdf)

ZSA Riehenstrasse

bis max. 400 Personen

in unmittelbarer Nähe zur Messe Basel und zum Stadtzentrum

Auf Anfrage

ZSA St. Johann

bis max. 100 Personen

nähe Rhein und Stadtzentrum

ZSA St. Johann (pdf)



Anfragen sind zu richten an:

Rettung Basel-Stadt
Einsatzunterstützung
Werner Luginbühl
Zeughausstrasse 2
4002 Basel

Tel. 061 316 70 24
Fax 061 316 70 70

werner.luginbuehl(at)jsd.bs.ch



Bilder aus zu vermietenden Zivilschutzanlagen

Konditionen:

Der Mietpreis pro Person und Nacht ist anzufragen.


Allgemeine Weisungen

Übernahme / Rückgabe

Die Übernahme wie auch die Abgabe der Unterkunft ist während den üblichen Büroöffnungszeiten von Montag bis Freitag durchzuführen. Für die Rückgabe der Anlage ist mindestens 1 Stunde einzuplanen. Ausnahmeregelungen sind infolge der hohen Personalkosten nicht möglich.

Veränderung

Die Anlage darf nur für den im Vertrag beschriebenen Zweck verwendet werden. Veränderungen jeglicher Art am Bauwerk und / oder an den Installationen dürfen nicht vorgenommen werden.

Küchenbenutzung

Grossküchengeräte (Dampfkochkessel und Bratpfannen) dürfen nur nach vorgängiger Instruktion betrieben werden.

Reinigung

Die Anlage wird durch die Mietpartei gereinigt. Eine eventuelle Nachreinigung durch den Zivilschutz Basel-Stadt geht zu Lasten der Mietpartei und wird nach Aufwand verrechnet (normale Verschmutzung: zirka Fr. 800.-).

Bettwäsche

Die Verwendung der Bettwäsche (Kopfkissenbezug und Fixleintuch) ist aus hygienischen Gründen obligatorisch.

Parkplätze

Parkplätze stehen keine zur Verfügung.

Ruhestörung

Jegliche Ruhestörung beim Bezug oder Verlassen der Anlage ist zu vermeiden. Rücksicht auf die Anwohner ist selbstverständlich.

Feuerpolizeiliche Vorschriften

Die Eingangs-Panzertüre muss während der ganzen Dauer der Belegung offen und gesichert sein, um jederzeit den Fluchtweg zu gewährleisten. Nur die Holztüre(n) benutzen. In der Anlage darf nicht geraucht werden. Es ist verboten, Flüssiggase und / oder andere brennbare Flüssigkeiten in die Anlage mitzunehmen. Mobile Heiz- und Beleuchtungsgeräte, Einzelkochstellen und dergleichen sind nicht zulässig. Zur Überwachung der Anlage ist während der gesamten Belegungszeit eine verantwortliche Person zu bestimmen. Diese Person hat die Aufgabe, in einem Ereignisfall die Benutzer, die Feuerwehr und / oder die Polizei zu alarmieren. Lassen Sie sich anlässlich der Anlage-Übernahme über die Belüftung, Brandverhütung, Fluchtwege, Alarmierung und das Verhalten im Brandfall instruieren.

Haftung

Die Mietpartei übernimmt die volle, sich aus der Verwendung des Mietobjekts und des Betriebs ergebende Verantwortung und Haftung für eventuelle Schäden an Personen und Sachen. Defektes Material wird durch den Vermieter beschafft und dem Mieter in Rechnung gestellt. Wenn der Kanton als Vermieterin und Eigentümerin der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten von Drittpersonen belangt wird (z.Bsp. gestützt auf Art. 679 und 684 ZGB oder Art. 58 OR), bleibt der Rückgriff (inklusive eventuelle Prozesskosten) auf die Mietpartei vorbehalten.

Gültigkeit Mietvertrag

Bei ausserordentlichen Ereignissen wie Katastrophen, Truppenbelegungen etc. verliert der Mietvertrag seine Geltung mit sofortiger Wirkung. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

 

 

 
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