Die zu vermietenden Zivilschutzanlagen verfügen über:
- Aufenthalts-, verschiedene Schlafräume
- Getrennte Waschräume, Warmwasser
- Duschen, Getrennte Toiletten
- Kajütenbetten 3-stöckig
- Küchenbenützung auf Anfrage
- Heizung / Lüftung

Anlage | Kapazität | Lage | BVB | Stadtplan | Belegungsmöglichkeiten
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ZSA Heuwaage | bis max. 198 Personen | im Stadtzentrum | 
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| ZSA Heuwaage (pdf)
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ZSA Dornacherstrasse | bis max. 164 Personen | Nähe Dreispitz, Grün 80 und Sportanlage St. Jakob | 
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| ZSA Dornacherstrasse (pdf)
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ZSA St. Jakob | bis max. 147 Personen | in unmittelbarer Nähe zur Sportanlage St. Jakob | 
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| ZSA St. Jakob (pdf)
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ALST St. Jakob | bis max. 168 Personen | auf der Sportanlage St. Jakob & nähe Grün 80 | 
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| ALST St. Jakob (pdf)
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ZSA Riehenstrasse | bis max. 400 Personen | in unmittelbarer Nähe zur Messe Basel und zum Stadtzentrum | 
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| Auf Anfrage |
ZSA St. Johann | bis max. 100 Personen | nähe Rhein und Stadtzentrum | 
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| ZSA St. Johann (pdf)
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Anfragen sind zu richten an:
Rettung Basel-Stadt
Einsatzunterstützung
Werner Luginbühl
Zeughausstrasse 2
4002 Basel
Tel. 061 316 70 24
Fax 061 316 70 70
werner.luginbuehl(at)jsd.bs.ch
Bilder aus zu vermietenden ZivilschutzanlagenKonditionen:
Der Mietpreis pro Person und Nacht ist anzufragen.
Allgemeine Weisungen
Übernahme / Rückgabe
Die Übernahme wie auch die Abgabe der Unterkunft ist während den üblichen Büroöffnungszeiten von Montag bis Freitag durchzuführen. Für die Rückgabe der Anlage ist mindestens 1 Stunde einzuplanen. Ausnahmeregelungen sind infolge der hohen Personalkosten nicht möglich.
Veränderung
Die Anlage darf nur für den im Vertrag beschriebenen Zweck verwendet werden. Veränderungen jeglicher Art am Bauwerk und / oder an den Installationen dürfen nicht vorgenommen werden.
Küchenbenutzung
Grossküchengeräte (Dampfkochkessel und Bratpfannen) dürfen nur nach vorgängiger Instruktion betrieben werden.
Reinigung
Die Anlage wird durch die Mietpartei gereinigt. Eine eventuelle Nachreinigung durch den Zivilschutz Basel-Stadt geht zu Lasten der Mietpartei und wird nach Aufwand verrechnet (normale Verschmutzung: zirka Fr. 800.-).
Bettwäsche
Die Verwendung der Bettwäsche (Kopfkissenbezug und Fixleintuch) ist aus hygienischen Gründen obligatorisch.
Parkplätze
Parkplätze stehen keine zur Verfügung.
Ruhestörung
Jegliche Ruhestörung beim Bezug oder Verlassen der Anlage ist zu vermeiden. Rücksicht auf die Anwohner ist selbstverständlich.
Feuerpolizeiliche Vorschriften
Die Eingangs-Panzertüre muss während der ganzen Dauer der Belegung offen und gesichert sein, um jederzeit den Fluchtweg zu gewährleisten. Nur die Holztüre(n) benutzen. In der Anlage darf nicht geraucht werden. Es ist verboten, Flüssiggase und / oder andere brennbare Flüssigkeiten in die Anlage mitzunehmen. Mobile Heiz- und Beleuchtungsgeräte, Einzelkochstellen und dergleichen sind nicht zulässig. Zur Überwachung der Anlage ist während der gesamten Belegungszeit eine verantwortliche Person zu bestimmen. Diese Person hat die Aufgabe, in einem Ereignisfall die Benutzer, die Feuerwehr und / oder die Polizei zu alarmieren. Lassen Sie sich anlässlich der Anlage-Übernahme über die Belüftung, Brandverhütung, Fluchtwege, Alarmierung und das Verhalten im Brandfall instruieren.
Haftung
Die Mietpartei übernimmt die volle, sich aus der Verwendung des Mietobjekts und des Betriebs ergebende Verantwortung und Haftung für eventuelle Schäden an Personen und Sachen. Defektes Material wird durch den Vermieter beschafft und dem Mieter in Rechnung gestellt. Wenn der Kanton als Vermieterin und Eigentümerin der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten von Drittpersonen belangt wird (z.Bsp. gestützt auf Art. 679 und 684 ZGB oder Art. 58 OR), bleibt der Rückgriff (inklusive eventuelle Prozesskosten) auf die Mietpartei vorbehalten.
Gültigkeit Mietvertrag
Bei ausserordentlichen Ereignissen wie Katastrophen, Truppenbelegungen etc. verliert der Mietvertrag seine Geltung mit sofortiger Wirkung. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.