FAQs Kreiskommando

Opens internal link in current windowWas ist die Rekrutierung ?

Opens internal link in current windowMuss ich als Auslandschweizer in der Schweiz Militärdienst leisten ?

Opens internal link in current windowWann kann ich eine Dienstleistung verschieben ?

Opens internal link in current windowPsychische Probleme kurz vor dem Militärdienst ?

Opens internal link in current windowWie reiche ich ein Dienstverschiebungsgesuch ein ?

Opens internal link in current windowWer kann Zivildienst leisten ?

Opens internal link in current windowWieviel Sold erhalte ich ?

Opens internal link in current windowWie lange dauert die Militärdienstpflicht ?

Opens internal link in current window Muss ich als Doppelbürger Militärdienst leisten ?

Opens internal link in current windowPersönliche Dienstpflicht ?


Was ist die Rekrutierung ?

Die Rekrutierung dient dazu, die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit und Diensttauglichkeit des Einzelnen zu erfahren. Wer als gesund und normal belastbar beurteilt wird, wird einer Funktion und einer Truppengattung zugewiesen.
Es ist empfehlenswert, sich bereits vor der Rekrutierung fit zu halten, damit anlässlich der Prüfung die sportliche Leistungsfähigkeit voll ausgeschöpft werden kann. Im Weiteren ist es empfehlenswert sich mit den möglichen Truppengattungen und Funktionen auseinander zu setzen, um mitzubestimmen, was man dereinst im Militär für eine Funktion ausüben möchte.

Opens external link in new windowJobs in Militär und Zivilschutz

Wer gesundheitliche Probleme geltend machen will, lässt sich am besten vorgängig ein Gutachten durch einen Facharzt erstellen und gibt dieses zu Beginn der Rekrutierung ab.

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Wann kann ich eine Dienstleistung verschieben ?

Rekrutenschule (RS):

Die besten Erfolgschancen hat ein Verschiebungsgesuch für die RS, wenn es mit einer zeitlich festgesetzten Erstausbildung begründet wird.

Ausbildungsdienst der Formation (ADF):

Bei einer ADF-Verschiebung muss ein zwingender Grund nach der Militärdienstverordnung (MDV) Art. 31,  Abs. 1 vorliegen.

Zum Beispiel müssen in diese Zeit wichtige Prüfungen fallen.

Ein Verschiebungsgrund kann auch eine momentane Unabkömmlichkeit im Betrieb sein, z.B. wegen unvorhergesehener Aufträge. Die Unabkömmlichkeit muss aber zeitlich begrenzt sein.

Beilagen / Beweismittel:

Dem Gesuch muss eine Bestätigung der Schule, der Lehranstalt, der UNI (Verbindungsstelle Armee / Hochschule) oder des Arbeitgebers beigelegt werden.

Einreichung:

Das Gesuch ist dem Kreiskommando Ihres Wohnortkantons einzureichen.

Gemäss  Art. 32 Abs. 1 der MDV müssen Gesuche um Dienstverschiebung, von den Militärdienstpflichtigen spätestens 14 Wochen vor Beginn der Dienstleistung in schriftlicher Form bei den Behörden eingereicht werden, soweit der Grund der Verschiebung zu diesem Zeitpunkt schon bekannt ist. Nach Artikel 34 Abs. 1 der MDV dürfen Gesuche um Dienstverschiebung, die nicht innerhalb der Frist nach Artikel 32 Absatz 1 eingereicht werden, von der zuständigen Behörde nur bei Vorliegen eines nicht im Voraus planbaren zwingenden Grundes bewilligt werden.

Die Militärbehörde kann nach Art. 30, Abs. 3 der MDV Dienstverschiebungsgesuche ablehnen, wenn für die Bedürfnisse der Gesuchsteller die Gewährung von persönlichem Urlaub im Rahmen der zulässigen Dauer genügen kann.

Geben Sie im Gesuch an, wann Sie den Dienst nachholen können.

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Wie reiche ich ein Dienstverschiebungsgesuch ein ?

Wenn Sie den Militärdienst verschieben müssen, müssen Sie spätestens 14 Wochen vor der Dienstleistung ein Verschiebungsgesuch stellen (MDV Art. 32 Abs. 1). Wenn Sie es später einreichen, muss dies zusätzlich begründet werden (Siehe auch oben "Wie kann ich eine Dienstleistung verschieben ?").

Studierende oder Lehrlinge müssen das Gesuch unmittelbar nach Bekanntgabe von Lehrplänen oder Prüfungsterminen einreichen.

Opens internal link in current windowUni Basel, Dienstverschiebungsgesuch (pdf)

Als beruflicher Grund kann nur anerkannt werden, wenn es sich um einen nicht einplanbaren Notfall handelt! Damit eine Bewilligung Ihres Gesuches in Betracht gezogen werden kann, benötigen Sie ein gut begründetes und ausführliches Schreiben mit einer Bestätigung des Arbeitgebers.

Ihr Gesuch richten Sie an das Kreiskommando des Wohnortkantons.

Rettung Basel-Stadt
Kreiskommando
Zeughausstr. 2
4002 Basel

(Kreiskommando Wohnortkanton)

Das Gesuch muss enthalten:

  • Absender
  • AHV-Nummer
  • Begründung, warum Sie den Dienst verschieben müssen
  • Beweismittel, Referenzen (Bestätigung vom Arbeitgeber, Studienbescheinigung etc.)
  • Ersatztermin, wann Sie den Dienst nachholen können
  • Datum und Unterschrift


Das Dienstbüchlein muss dem Gesuch nicht beigelegt werden.

Wird Ihr Gesuch abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit ein Wiedererwägungsgesuch einzureichen.
(Art. 34, Abs 3 MDV)

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Wieviel Sold erhalte ich ?

Angehörige der Armee erhalten im Dienst Sold. Je nach Grad beträgt dieser pro Tag:

Rekrut

Fr. 4.-

Stabsadjutant

Fr. 11.-

Soldat

Fr. 5.-

Hauptadjutant / Chefadjutant

Fr. 11.50

Gefreiter

Fr. 6.-

Leutnant

Fr. 12.-

Obergefreiter

Fr. 6.50

Oberleutnant

Fr. 13.-

Korporal

Fr. 7.-

Hauptmann

Fr. 16.-

Wachtmeister

Fr. 8.-

Major

Fr. 18.-

Oberwachtmeister

Fr. 8.50

Oberstleutnant

Fr. 20.-

Feldweibel, Fourier

Fr. 9.-

Oberst

Fr. 23.-

Hauptfeldweibel

Fr. 9.50

Offiziersaspirant

Fr. 10.-

Adjutant-Unteroffizier

Fr. 10.-


Opens external link in new windowÜbersicht militärische Grade (pdf)

Es kann sein, dass für besondere Aufwendungen Soldabzüge gemacht werden. Diese werden vom Fourier mit Begründung der Truppe unterbreitet.

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Muss ich als Doppelbürger Militärdienst leisten ?

Der Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Wehrpflicht eines Schweizer Bürgers.

Schweizer die nachweisen, dass sie das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten erfüllt, Zivildienst geleistet oder Ersatzleistungen erbracht haben, sind in der Schweiz in der Regel nicht militärdienstpflichtig. Sie unterliegen aber der Meldepflicht und der Ersatzpflicht entsprechend den Bestimmungen des Wehrpflichtersatzes.

Vorbehalten bleiben bilaterale Abkommen über den Militärdienst der Doppelbürger.

Die Schweiz hat bis heute mit Frankreich, USA, Kolumbien und Argentinien ein solches Abkommen abgeschlossen.

Abkommen mit Österreich, Deutschland und Italien sind in Vorbereitung.

Für die Beantwortung weiterer Fragen im Zusammenhang mit der Wehrpflicht der Doppelbürger wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an:

FST A
Personelles J 1
Abteilung Wehrpflicht
3003 Bern

031 324 32 56

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Muss ich als Auslandschweizer in der Schweiz Militärdienst leisten ?

Auslandschweizer sind in Friedenszeiten grundsätzlich von der Rekrutierung und der Militärdienstpflicht befreit, solange sie sich im Ausland aufhalten. Gewisse Einschränkungen gelten allerdings für den grenznahen Raum.

Unter bestimmten Voraussetzungen und nach besonderen Verfahren haben Auslandschweizer die Möglichkeit, freiwillig die Rekrutierung, die Rekrutenschule und Ausbildungsdienste in der Schweiz zu bestehen. Diesbezüglich wenden Sie sich direkt an die zuständige schweizerische Vertretung im Ausland.

Kehrt ein Auslandschweizer in die Schweiz zurück, ist er entsprechend seinem Alter und Tauglichkeit grundsätzlich wieder uneingeschränkt wehrpflichtig.

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Psychische Probleme kurz vor dem Militärdienst ?

Treten psychische Probleme kurz vor dem Einrückungstermin auf, können Sie den Hausarzt oder einen Notfallpsychiater um ein Arztzeugnis ersuchen. Mit diesem Zeugnis müssen Sie einrücken.

Sofort nach dem Einrücken melden Sie sich beim Truppenarzt und berichten über diese Probleme, nötigenfalls auch wiederholt. Sie können auch ein Gespräch mit dem Feldprediger (in der RS auch mit dem PPD = pädagogisch psychologischer Dienst) verlangen.

Der Truppenarzt hat die Möglichkeit, Sie von diesem Dienst zu dispensieren.

Rekruten werden normalerweise an den PPD oder an den Waffenplatzpsychiater verwiesen. Diese können eine Abklärung auf der Abklärungsstation verlangen.

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Wer kann Zivildienst leisten ?

Alle Militärdienstpflichtigen die glaubhaft darlegen können, dass sie den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht (mehr) vereinbaren können, haben die Möglichkeit, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten.

Wer militärdiensttauglich ist, kann jederzeit ein Gesuch einreichen, unabhängig davon, ob er bereits Militärdiensttage geleistet hat oder nicht.

Reicht der Gesuchsteller sein Gesuch spätestens drei Monate vor der nächsten Militärdienstleistung ein, wird er bis zum rechtskräftigen Entscheid von der Einrückungspflicht befreit. Später oder während des Militärdienstes eingereichte Gesuche entheben nicht von der Pflicht, die betreffende Militärdienstleistung in ihrer gesamten Länge zu erbringen.

Das Gesuch und die Unterlagen müssen an folgende Stelle gesandt werden:

Regionalzentrum Windisch
Spitzmattstrasse 6
5210 Windisch

Telefon 056 460 47 87
Opens window for sending emailwindisch@zivil-dienst.ch

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Wie lange dauert die Militärdienstpflicht ?


Opens internal link in current windowMilitärdienstpflicht (pdf)

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Persönliche Dienstpflicht ?

Seit 1.1.2004 sind für Armee und Zivilschutz wichtige Änderungen in Kraft getreten. So wurden das Dienstalter und die Bestände herabgesetzt und die Rekrutierung wird für Armee und Zivilschutz gemeinsam durchgeführt. Diese Information gibt Antworten auf oft gestellte Fragen und beleuchtet insbesondere Aspekte für Arbeitgeber.

Opens internal link in current windowInformationen zur persönlichen Dienstpflicht (pdf)

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