Informieren Sie sich hier, was bei den einzelnen Vorgängen bezüglich der Meldeverhältnisse zu tun ist.
Namensänderung
Sie haben Ihren Namen geändert. Damit wir diese Änderung korrekt erfassen können bitten wir Sie, uns das Formular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet zurückzusenden.
Ferner wollen Sie bitte beilegen: Ihr Dienstbüchlein sowie eine Kopie des Entscheides des Jusitz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt.
Namensänderung (pdf)
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Umzug innerhalb des Kantons Basel-Stadt
Sie sind innerhalb des Kantons Basel-Stadt umgezogen. Damit die Mutation durch uns verarbeitet werden kann bitten wir Sie, uns das ausgefüllte Adressänderungsformular zuzustellen. Wir werden die Adressänderung vornehmen, nachdem die zivile Adressänderung bei den Einwohnerdiensten Basel-Stadt erfolgt ist.
Adressänderung (pdf)
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Wegzug aus dem Kanton Basel-Stadt
Sie ziehen aus dem Kanton Basel-Stadt weg. Damit die Mutation durch uns bearbeitet werden kann bitten wir Sie, uns das Adressänderungsformular ausgefüllt zuzustellen. Wir werden die Adressänderung vornehmen können, sobald die zivile Abmeldung bei den Einwohnerdiensten Basel-Stadt erfolgt ist.
Adressänderung (pdf)
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Zuzug in den Kanton Basel-Stadt
Sie haben sich bei den Einwohnerdiensten Basel-Stadt zivil angemeldet. Damit wir Sie militärisch anmelden können bitten wir Sie, uns das ausgefüllte Adressänderungsformular zuzustellen.
Adressänderung (pdf)
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Grenzgänger
Wenn Sie im Kanton Basel-Stadt arbeiten oder studieren und im benachbarten Ausland (Frankreich oder Deutschland) Wohnsitz haben, sind Sie Grenzgänger und entsprechend meldepflichtig. Bei der Anmeldung ist das Dienstbüchlein oder das Wehrpflichtblatt mitzusenden. Das Dienstbüchlein bleibt, solange der Grenzgängerstatuts besteht, beim Kreiskommando Basel-Stadt deponiert. Jede Änderung oder die Aufgabe der Wohnadresse und/oder der Arbeitgeberadresse können Sie uns mittels Adressänderungs-Formular melden. Falls der Arbeits- oder Studienort auch ins Ausland verlegt wird, ist vorher beim Kreiskommando Basel-Stadt ein Gesuch um Erteilung von Auslandurlaub einzureichen.
Grenzgänger (pdf)
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Rhein- oder Hochseeschiffer
Wenn Sie Besatzungsmitglied von Hochseeschiffen Schweizerischer Reedereien oder von Schiffen Schweizerischer Rheintransportunternehmen sind, gelten Sie als Rheinschiffer resp. Hochseeschiffer. Das Kreiskommando Basel-Stadt tritt gegenüber Ihnen als schweizerische Vertretung auf. Falls Sie auf ein Hochseeschiff von Schweizerischen Reedereien oder auf ein Schiff eines Schweizerischen Rheintransportunternehmens anmustern, haben Sie beim Kreiskommando Ihres Wohnortes Auslandurlaub zu beantragen. Mittels Adressänderungs-Formular können Sie uns die endgültige Abmusterung oder einen Schiffswechsel melden.
Gesuch für Auslandurlaub (pdf)
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Auslandaufenthalt unter 12 Monate
In diesem Falle müssen Sie uns eine Verbindungsadresse in der Schweiz bekannt geben. Ihre militärischen Pflichten bleiben bestehen. Für die Bekanntgabe der Verbindungsadresse und die Gesuche für allfällige Dispensationen (wie Schiesspflicht oder Militärdienstleistungen) können Sie nachstehendes Formular downloaden, ausfüllen und uns per Post zustellen.
Auslandaufenthalt ohne zivile Abmeldung (pdf)
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Auslandaufenthalt über 12 Monate
Wir erteilen Ihnen den militärischen Auslandurlaub, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an uns eingereicht worden
- Die zivile Abmeldung im Kanton Basel-Stadt bei den Einwohnerdiensten ist erfolgt
- Die militärische Ausrüstung wurde im Zeughaus Basel abgegeben, sofern Sie damit ausgerüstet sind
- Ersatzpflichtige die Wehrpflichtersatzabgaben geregelt haben
- AdA, die zu einem Dienst persönlich aufgeboten sind, den Dienst geleistet haben
In Ausnahmefällen kann das Kreiskommando eine Bewilligung erteilen für die Lagerung der Ausrüstung bei Drittpersonen. Das hierzu erforderliche Formular kann nachstehend heruntergeladen werden.
Gesuch für Auslandurlaub (pdf)
Gesuch um Lagerung der Ausrüstung bei Drittpersonen (pdf)
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Auslandaufenthalt ohne zivile Abmeldung
Falls Sie sich für diese Variante entscheiden, erhalten Sie keinen Auslandurlaub und müssen uns eine Verbindungsadresse in der Schweiz bekannt geben. Ferner müssen Sie jedesmal, wenn eine Pflichterfüllung im militärischen Bereich ansteht, ein Gesuch um Dispensation einreichen. Für die Bekanntgabe der Verbindungsadresse und für das Einreichen des Gesuchs um Dispensation (Schulen/WK/Schiesspflicht) können Sie nachstehenden Download verwenden.
Auslandaufenthalt ohne zivile Abmeldung (pdf)
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Ich bin Doppelbürger
Der Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Wehrpflicht eines Schweizer Bürgers.
Schweizer die jedoch nachweisen, dass sie das Bürgerrecht eines anderen Staates besitzen und dort ihre militärischen Pflichten erfüllen, Zivildienst geleistet oder Ersatzleistungen erbracht haben, sind in der Schweiz nicht militärdienstpflichtig. Sie unterliegen dagegen der Meldepflicht und der Ersatzpflicht entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Wehrpflichtersatzes.
Hier erhalten Sie weitere Informationen (link)
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Militärische Bescheinigung
Benötigen Sie zuhanden ausländischer Behörden eine Bescheinigung über die absolvierten Militärdienste oder die Erfüllung der Wehrpflicht in der Schweiz, so wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an den Führungsstab der Armee, Personelles der Armee (FGG 1), Sektion Wehrpflicht/Mutationen, 3003 Bern
Tel. 031 322 51 71, Fax 031 324 14 92
Antragsformular für Militärische Bescheinigung (pdf)
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