Aufgaben und Einsatzgebiete

Der Zivilschutz dient den zivilen Behörden zur Bewältigung der Auswirkungen von Katastrophen und Notlagen sowie von bewaffneten Konflikten. Zusammen mit anderen zivilen Organisationen wie Polizei, Feuerwehr und Sanität ist der Zivilschutz in die kantonale Katastrophenorganisation integriert.

Grundsätzlich sind die Kantone für die Verwirklichung der vom Bund vorgeschriebenen Massnahmen im Zivilschutz zuständig. Um die Instanzwege zu vereinfachen, wurden im Kanton Basel-Stadt die drei Gemeinden Basel, Riehen und Bettingen zu einer Zivilschutzorganisation mit 3 Schutzbereichen zusammengelegt.

Die Abteilung Einsatzunterstützung resp. das Ressort Stabsdienst ist Zivilschutzstelle für die drei Gemeinden des Kantons.

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