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Schweizer welche keinen Militär- oder zivilen Ersatzdienst leisten, entrichten eine Wehrpflichtersatzabgabe
Die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons Basel-Stadt ist Partnerin der Eidgenössischen und der Kantonalen Steuerverwaltung. Wir arbeiten eng mit dem Kreiskommando Basel-Stadt und mit anderen Verwaltungsstellen zusammen.
Wir veranlagen und beziehen die Wehrpflichtersatzabgabe bei ersatzpflichtigen Schweizern im Alter zwischen 20 bis 30 Jahren, die keinen Militär- oder Zivildienst leisten. Die Ersatzabgabepflicht stützt sich auf das Bundesgesetz und die Bundesverordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe.
Zu folgenden Themen sind wir der richtige Ansprechpartner:
Veranlagung (Rechnung), Bezug, Einsprache, Ratenzahlung, Stundung, Ersatzbefreiung, Rückzahlung, Rückerstattung wegen Dienstnachholung, Auslandurlaub, weiteres Ersatzrecht.
Sie erreichen uns wie folgt:
Wehrpflichtersatzabgabe Basel-Stadt Zeughausstrasse 2 Postfach 4002 Basel
Telefon 061 316 72 30 Telefax 061 316 72 19
wpev@jsd.bs.ch
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