Schweizer welche keinen Militär- oder zivilen Ersatzdienst leisten, entrichten eine Wehrpflichtersatzabgabe

Die Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons Basel-Stadt ist Partnerin der Eidgenössischen und der Kantonalen Steuerverwaltung. Wir arbeiten eng mit dem Kreiskommando Basel-Stadt und mit anderen Verwaltungsstellen zusammen.

Wir veranlagen und beziehen die Wehrpflichtersatzabgabe bei ersatzpflichtigen Schweizern im Alter zwischen 20 bis 30 Jahren, die keinen Militär- oder Zivildienst leisten. Die Ersatzabgabepflicht stützt sich auf das Opens internal link in current windowBundesgesetz und die Opens internal link in current windowBundesverordnung über die Opens internal link in current windowWehrpflichtersatzabgabe.

Zu folgenden Themen sind wir der richtige Ansprechpartner:

Veranlagung (Rechnung), Bezug, Einsprache, Ratenzahlung, Stundung, Ersatzbefreiung, Rückzahlung, Rückerstattung wegen Dienstnachholung, Auslandurlaub, weiteres Ersatzrecht.

Sie erreichen uns wie folgt:

Wehrpflichtersatzabgabe Basel-Stadt
Zeughausstrasse 2
Postfach
4002 Basel

Telefon 061 316 72 30
Telefax 061 316 72 19
Opens window for sending emailwpev@jsd.bs.ch

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