Zweck der Zuweisungsplanung:
- Die Planung der Zuweisung der Bevölkerung zu den Schutzräumen dient als Grundlage für den vorsorglichen Schutzraumbezug nach einem Gesamtaufgebot des Zivilschutzes.
- Mit der Zuweisungsplanung wird der zu schützenden Bevölkerung pro Einwohner ein Schutzplatz im Wohnbereich zugewiesen. Diese planerische Massnahme ermöglicht es, bei einem angeordneten Schutzraumbezug Zeit einzusparen.
- Die Zuweisungsplanung stützt sich auf die zum Zeitpunkt der Durchführung der Planung bekannten Zahlen bezüglich der ständigen Wohnbevölkerung und der vorhandenen Schutzplätze.
- Im Kanton Basel-Stadt verfügen wir über 4500 Schutzräume.
Schutzraumbezug
- Der Schutzraumbezug wird von den Behörden nach dem Auslösen des Allgemeinen Alarms über Radio angeordnet.
- Werden Sie von den Behörden aufgefordert, den nächstgelegenen Keller oder Schutzraum aufzusuchen, bieten Schutzräume, selbst wenn sie zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeräumt sind, in den meisten Fällen den bestmöglichen Schutz. Da bei solchen überraschenden Schadenereignissen die Gefährdung oft relativ rasch abnimmt, ist der vorübergehende Schutzraumaufenthalt zumutbar, auch wenn die Verhältnisse sehr eng sind.
Schutz der Bevölkerung bei Gefährdung (pdf)
Auskünfte über die Zuweisungsplaung im Kanton Basel-Stadt erteilt gerne:
Rettung Basel-Stadt Einsatzunterstützung Werner Luginbühl Zeughausstrasse 2 4002 Basel
Tel.: 061 316 70 24 Fax: 061 316 70 10
werner.luginbuehl(at)jsd.bs.ch
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