Raten, Stundung und Erlass
Zahlungschwierigkeiten
- Befinden Sie sich in einem finanziellen Engpass, so können Sie uns ein diesbezügliches Gesuch (Stundung, Ratenzahlung oder Erlass) stellen.
- Dokumentieren Sie Ihre finanzielle Lage mit den entsprechenden Unterlagen.
- Nehmen Sie für eine Zahlung in Raten frühzeitig mit uns Kontakt auf.
Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im WPEG Art. 37 und WPEV Art. 52.
Stundung und Ratenzahlung
- Stundungen (Verlängerung der Zahlungsfrist) sowie Ratenzahlungen können telefonisch beantragt werden.
- Auf Stundung und Ratenzahlung wird ein Verzugszins erhoben.
Erlass
- In besonderen Notlagen kann auf schriftliches Gesuch hin, ein Teilerlass / Erlass gewährt werden. Dokumentieren Sie mit den entsprechenden Unterlagen und Nachweisen, warum die Bezahlung der Ersatzabgabe für Sie nicht zumutbar ist.